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Kurse und Weiterbildung
Neuerungen ab 01.01.2021      

Zwei unterschiedliche Gesuchsformulare

Für kürzere Weiterbildungskurse (1-5 Tage) und für Weiterbildungen, die über einen längeren Zeitraum andauern und allenfalls auch mehrere Etappen oder Module umfassen, sind zwei unterschiedliche Gesuchsformulare zu verwenden. Die den Gesuchen zwingend beizulegenden Unterlagen beschränken sich auf ein notwendiges Minimum.

Länger andauernde Weiterbildungen
Weiterbildungslehrgänge, die sich über einen längeren Zeitraum hinziehen und/oder mehrere Etappen oder Module umfassen, müssen der Paritätischen Kommission vor Beginn der Weiterbildung beantragt werden.

Einreichungsfrist und Gesuchsbearbeitung
Für sämtliche Kurs- und Weiterbildungsgesuche gilt neu eine Einreichungsfrist von maximal zwei Monaten ab Beendigung des Kurses oder Lehrganges. Dabei ist zu beachten, dass nur noch Gesuche berücksichtigt und bearbeitet werden, wenn diese fristgerecht und mit den vollständigen Unterlagen eingereicht werden.

Höhe der Kostenbeteiligungen
Die Kostenbeteiligung der Paritätischen Kommission für sämtliche beitragsberechtigte Kurse und Weiterbildungen beträgt maximal 50 Prozent der reinen Kurs- oder Weiterbildungs-/ Modulkosten.
Ab 01.01.2021 wird die Mehrwertsteuer auf den beitragsberechtigten Kurs- und Weiterbildungsbeiträgen nicht mehr durch die PRK bezahlt und somit vor der Auszahlung in Abzug gebracht.

Es werden nur Branchenspezifische Kurse rückvergütet.

Allgemeine Kursbedingungen
Reglement über die Ausrichtung von Weiterbildungsentschädigungen
Antragsformular Rückvergütung Kurse 1-5 Tage
Antragsformular Rückvergütung Weiterbildung
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